Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung kommt
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris, teilte heute Abend mit, dass nach monatelangem Ringen das BKA-Gesetz inkl. der darin enthaltenen Online-Durchsuchung auf den Weg gebracht wird. Justizministerin Brigitte Zypries und Innenminister Wolfgang Schäuble konnten sich einigen.
Laut Paris soll der Gesetzentwurf über die erweiterten Befugnisse des Bundeskriminalamts nach Abschluss der Ressortabstimmung an die Länder geschickt werden. Man will den Vorschlag noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorlegen.
Laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur konnten sich Schäuble und Zypries nun im letzten Streitpunkt einigen. Demnach darf eine Online-Durchsuchung auch ohne das vorherige Betreten der Wohnung des Verdächtigen durchgeführt werden. Dadurch soll die heimliche Installation des so genannten “Bundestrojaners” erleichtert werden.
Nun die Frage, ob ein mac dabei sicherer ist als ein Windoof PC ?
Mai 1st, 2008 at 10:21
So wie ich den Gesetzentwurf und auch Frau BMJ Zypries verstanden habe, geht es beim Betreten nicht um “nicht müssen” sondern um “nicht dürfen”. Das BKA darf die Wohnung nicht betreten, um eine Software zu installieren. Sie muss die Software irgendwie anders auf den Rechner bekommen.